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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79   

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OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79 (https://dejure.org/1979,2776)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.1979 - 10 C 15/79 (https://dejure.org/1979,2776)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 1979 - 10 C 15/79 (https://dejure.org/1979,2776)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79
    Wenn die Antragsgegnerin dennoch lediglich die Stellung der Eissporthalle, nicht aber der ebenfalls lärmintensiven Parkflächen geändert hat, so ist nicht von vornherein auszuschließen, daß der Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis im Sinne des § 1 Abs. 7 BBauG fehlerhaft sind, weil die hohe Gewichtigkeit des Schutzes des ruhigen Wohnens verkannt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1974, BVerwGE 47, 144).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79
    Da der Flächennutzungsplan seinem Wesen nach ein vorbereitender Plan ist, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung nur in den Grundzügen nach Art eines groben Rasters darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975, BVerwGE 48, 70 = BRS 29 Nr. 8 = DVBl 1975, 661), muß es für die Ausweisung von Sportanlagen genügen, wenn durch das entsprechende Planzeichen auf die beabsichtigte Nutzung hingewiesen wird und die konkrete Ausgestaltung dem späteren Bebauungsplan überlassen bleibt.
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 18.70

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Ausschluß der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79
    Die in diesem Zusammenhang allein umstrittene Frage, ob eine Delegation dieser Beschlüsse von der Gemeindevertretung auf einen oder mehrere Ausschüsse zulässig ist, bestimmt sich ausschließlich nach landesrechtlichen Vorschriften (BVerwG, Urteil vom 7. März 1971, NJW 1972, 699).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.1979 - 10 C 20/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79
    Eine Heilung faktisch gegebener Zustände durch eine nachträgliche Planung hat der erkennende Senat jedoch schon in früheren Entscheidungen für zulässig gehalten, falls der zuständige Gemeinderat sich vor der Schaffung des sich faktisch auswirkenden Zustandes mit der Angelegenheit befaßt und das Für und Wider der Maßnahme erörtert hat (Urteil vom 26. Juni 1979 10 C 20/78 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1979 - 10 C 10/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79
    Ein solches Verfahren macht die Planung wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6. März 1979 (10 C 10/78) ausgeführt hat noch nicht fehlerhaft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1978 - 10 C 7/77
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79
    Hiergegen hat sich der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 17. Januar 1978 10 C 7/77 gewandt und dazu ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1999 - 1 C 12918/98
    Der Rat hat nur die Entscheidung als solche zu fällen, ob den Bedenken und Anregungen stattgegeben werden soll oder ob sie zurückgewiesen werden sollen, und damit die Verantwortung zu übernehmen, während die Vorarbeit zu den Ratsbeschlüssen durchaus in den kommunalen Ausschüssen geleistet werden kann (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Dezember 1979 - 10 C 15/79 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1981 - 10 C 21/80

    Nichtigkeit eines als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes;

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